Vorteile
Werde noch heute Teil unserer Gemeinschaft, die schon seit 1935 besteht. Für einen Mitgliedschaftsbeitrag von 20 Euro pro Jahr profitierst Du von zahlreichen Vorteilen.
Werde noch heute Teil unserer Gemeinschaft, die schon seit 1935 besteht. Für einen Mitgliedschaftsbeitrag von 20 Euro pro Jahr profitierst Du von zahlreichen Vorteilen.
Durch Deine Mitgliedschaft förderst Du ein friedliches und verständnisvolles Zusammenleben in unserem schönen Neu-Eßling. Unser Verein bietet eine großartige Möglichkeit neue Freunde zu finden um Erfahrungen und Meinungen auszutauschen.
Der Siedlerverein organisiert zahlreiche Veranstaltungen. Beispielsweise Maibaum-, Sommer- und Herbstfeste sowie eine weihnachtliche Punschhaltestelle. Aber auch regelmäßige Veranstaltungen wie Seniors in Motion, Tanzveranstaltungen und Yogakurse erfreuen sich großer Beliebtheit.
Manchmal müssen wir um einen Unkostenbeitrag bitten. Für Mitglieder ist dieser geringer oder entfällt ganz.
Die Mitgliedschaft im Siedlerverein verschafft Euch alle Einkaufsvorteile des österreichischen Siedlerverbands. Beispielsweise bei Bauhaus, Bellaflora, Forstinger, OBI, Therme Oberlaa, und vielen anderen mehr. Alle aktuellen Rabatte und Vorteile findest Du auf der Website des Siedlerverband. Darüber hinaus bemühen wir uns, unser eigenes Vorteilsangebot bei den nahegelegenen Anbietern zu erweitern.
Als Mitglied hast Du die Möglichkeit, das Vereinshaus für private Feiern gegen einen kleinen Unkostenbeitrag zu nutzen. Das Platzangebot reicht für bis zu 96 Personen. 2 geräumige Küchen, Equipment und Geschirr sind vorhanden.
Zusätzlich zu unserem Mitgliedsbeitrag von 20 Euro pro Jahr hast Du die Möglichkeit, für 2,90 Euro pro Jahr eine Haus- und Grund Haftpflichtversicherung sowie Eigenheim-Rechtschutzversicherung abzuschließen. Alle Details besprechen wir gerne bei Aufnahme in den Verein und via E-Mail unter hallo@svneuessling.at.
Der österreichische Siedlerverband begutachtet Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich als auch der Bundesländer und nimmt Stellung sofern dieser Gesetzesentwurf einen unzumutbaren Eingriff in bestehende Rechte seiner Mitglieder bedeutet.